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Krankenversicherungen

An einer Krankenversicherung kommt in Deutschland keiner vorbei. Das ist auch gut so, schließlich geht es um Ihre Gesundheit und um die Ihrer Lieben. Immerhin kann man grundsätzlich zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung oder auch gesetzlicher mit privater Zusatzversicherung wählen.

Zu viele Optionen? Keine Sorge, wir helfen Ihnen, die richtige Wahl zu treffen. Für eine bezahlbare Krankenversicherung, die genau die Leistungen erbringt, die Sie brauchen.

Gerne beraten wir Sie in folgenden Bereichen:


Private Krankenversicherung

Das Rundum-Sorglos-Paket für Ihre Gesundheitsversorgung: Die private Krankenversicherung bietet Ihnen ein großes Leistungsspektrum und deutlich mehr als die gesetzlichen Kassen. Moderne medizinische Behandlungsmethoden, freie Arzt- und Krankenhauswahl, Vorzugsbehandlung, Naturheilverfahren sowie Leistungen für Zahnersatz und Brillen. 

Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie sich in jedem Fall privat krankenversichern, als Arbeitnehmer ist ein Wechsel möglich, sofern Ihr jährliches Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem individuellen Leistungspaket und ist damit flexibel zu gestalten. Da sich der Beitrag zudem nach dem Eintrittsalter und nicht nach dem Verdienst richtet, ist die private Krankenversicherung für viele sogar preiswerter als die gesetzliche Pflichtversicherung. 

Krankenzusatzversicherung

Wer in der gesetzlichen Kranversicherung bleiben möchte oder muss, kann eine Krankenzusatzversicherung abschließen und sich somit zusätzliche Leistungen sichern. Diese können ganz individuell und optimal auf Sie und Ihre persönlichen Gesundheitsbedürfnisse zugeschnitten werden. Mit diesem Ergänzungsschutz können Sie wichtige Lücken in Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung schließen. 

Folgende Leistungen können Sie beispielsweise über eine Krankenzusatzversicherung absichern: 

  • Brille oder Kontaktlinsen
  • Naturheilverfahren
  • Zahnzusatzversicherung (u.a. Reduzierung des Eigenanteils bei hochwertigem Zahnersatz)
  • Ambulante Zusatzversicherung (u.a. kürzere Wartezeiten, freie Arztwahl)
  • Stationäre Zusatzversicherung (u.a. Behandlung durch Spezialisten, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer) 
  • Gesundheitsvorsorge (u.a. Präventionsmaßnahmen für Krebsfrüherkennung und Schlaganfallvorsorge) 
Gesetzliche Krankenversicherung

Es gibt zwar nur wenig Spielraum, aber ein Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherer kann sich dennoch lohnen: Durch einen Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung können evtl. Versorgungslücken geschlossen werden, auch bieten einige Kassen Zusatzleistungen wie die Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen oder besondere Gesundheitschecks. 

Etwa neun von zehn Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Grundsätzlich ist der Leistungsumfang der gesetzliche Krankenversicherer im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird von allen Kassen bezahlt, sie bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen. Seit dem 1. Januar 2015 zahlen alle Versicherten den gleichen Einheitsbeitrag in Höhe von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen davon jeweils die Hälfte. Familienangehörige ohne oder mit nur geringem Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. 

Betriebliche Krankenversicherung

Tatsächlich ist aus Sicht der Mitarbeiter die betriebliche Krankenversicherung eine interessante Alternative zur Gehaltserhöhung: Während von einer Bruttolohnerhöhung wegen diverser Abzüge oft nur 60 Prozent auf dem Konto ankommen, können die Mitarbeiter bei einer betrieblichen Krankenversicherung von kostengünstigen Gruppenangeboten profitieren.  

Das Prinzip ist ganz einfach: Der Arbeitgeber spendiert seinen Mitarbeitern einen privaten Krankenzusatzschutz, der die Lücken zur gesetzlichen Krankenversicherung schließt. Das stärkt die Mitarbeiterbindung und verbessert das Image des Unternehmens. Außerdem können die Beiträge als Betriebsausgaben steuermindernd verbucht werden. 

Krankentagegeld

Mit dem Krankentagegeld sichern Sie sich als Arbeitnehmer und Selbstständiger gegen Einkommensausfall bei Krankheit ab. Wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach zahlt zwar die Krankenkasse, aber eben nur 70 Prozent des Bruttogehalts. Bei längeren Erkrankungen kann das zu finanziellen Engpässen führen. Darum springt ab der 7. Woche die Krankentagegeldversicherung ein: Sie stockt den entstehenden Fehlbetrag auf und sichert so die Existenz bei Verdienstausfällen, egal wie lange sie dauern. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Ihre Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe des Krankentagegeldes können Sie selbst bestimmen.

Krankenhaustagegeld

Für jeden Tag, den Sie stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen, müssen Sie als gesetzlich Versicherter eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro leisten. Dazu kommen weitere Gebühren etwa für Telefon oder Fernsehen, Fahrtkosten der Angehörigen oder Kosten für die Betreuung von Haushalt und Kindern. 

Damit diese zusätzlichen Kosten nicht zu einer finanziellen Belastung werden, gibt es das Krankenhaustagegeld, das für die gesamte Dauer des stationären Aufenthaltes gezahlt wird. Die Höhe können Sie selbst bestimmen. Für das Krankenhaustagegeld brauchen Sie keinen Kostennachweis, es reicht eine Bescheinigung des Krankenhauses über Dauer und Grund Ihrer Behandlung. 

Auslandskrankenversicherung

Ob Urlaub oder Geschäftsreise: Auch im Ausland sollten Sie sich und Ihre Gesundheit schützen. Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt weltweit bei Unfällen oder plötzlichen Krankheiten die Behandlungskosten und einen eventuell notwendigen Rücktransport. Es lohnt sich, denn die gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Allgemeinen nur in EU-Ländern, außerhalb europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient und müssen sämtliche Kosten selbst tragen. Eine Auslandskrankenversicherung ist für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch als Jahresversicherung möglich.

Zahnzusatzversicherung

Auch bei bester Zahnpflege sind Zahnschmerzen manchmal nicht zu vermeiden. Ob Zahnersatz, Brücke oder Füllung: Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur noch eine Standardversorgung. Hochwertigen Zahnersatz müssen Sie zum größten Teil selbst bezahlen. Darum bietet sich eine Zahnzusatzversicherung an, etwa für Zahnersatz, Implantate, Keramikverblendungen oder Inlays. Das Leistungspaket wird für Sie individuell zusammengestellt. Dadurch können Sie die Kosten für Ihre Behandlung deutlich reduzieren - und wenigstens tun dann die Rechnungen nicht so weh. 


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